Im Einsatz
Einsatzleiter im eigenen Einsatzbereich.
Im Dienstbetrieb
Dem Orts-(Stadt-)feuerwehrkommandanten obliegt im Sinne des Bgld. FWG 1994 die
Vertretung und Geschäftsführung der Orts-(Stadt-)feuerwehr.
Der Orts-(Stadt-)feuerwehrkommandant ist für die Schlagkraft, Leistungsfähigkeit und Disziplin
der Orts-(Stadt-)feuerwehr verantwortlich.
Er ist Dienstvorgesetzter aller Feuerwehrmitglieder, diese haben seinen Anordnungen Folge zu
leisten.
Er ist zuständig für die Aufnahme, Ernennung, Beförderung, Abberufung und Entlassung der
Feuerwehrmitglieder.
Er ist beratendes Organ der Gemeinde für die Löschmittelvorsorge sowie bei der Feuerbeschau.
Er ist verpflichtet, Anregungen, die zur Verhinderung des Ausbruches oder der Ausbreitung
eines Brandes dienen sowie zur Vermeidung der Behinderung von Lösch- und Rettungsarbeiten
und sonstigen Einsatzarbeiten beitragen, dem Bürgermeister mitzuteilen.
Er ist verantwortlich für den Voranschlag und den Rechnungsabschluss, welche durch seine
Unterschrift Verbindlichkeit erlangen.
Er ist Delegierter zum Landesfeuerwehrtag